Nun also doch, der Rechtsanwalt des FC Bayern München Fan legt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, zumindest berichtet dies SpOn. Nachdem der der FCB Fan vorm BGH gescheitert war und der Bundesgerichtshof die Klage abgewiesen hat, muss jetzt vom BVerfG geklärt werden, ob die DFL ein kollektives, bundesweites Stadionverbot aussprechen darf. Ich bin gespannt.
Kann mich aber nur wiederholen. Klar dürfen Vereine von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sich die Besucher aussuchen. Aber sie sollten verhältnismäßig mit ihrem Recht umgehen und sich bei der Urteilsfindung nicht nur auf eine Quelle (Polizei) verlassen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, das sie sich nur um die Angelegenheiten kümmern und interessieren müssen, die sich am unmittelbaren Spielorten ereignen.
Den Vereinen wurde durch das BGH Urteil das Recht zur Verhängung von Stadionverboten nicht nur zugesprochen, sondern noch gestärkt. Da allein schon der Verdacht das es zu einer Gewalttätigkeit kommt ausreicht um eine solche Verbot auszusprechen.